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Mit der VG Wort als Blogger Geld über das Internet verdienen

Verdiene Tantiemen mit deinen Blogartikeln oder den Texten auf deiner Webseite

Mit der VG Wort als Blogger oder Webseitenbetreiber Geld über das Internet verdienen

In diesem Artikel erfährst du, wie du mit deinem Blog und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) richtig gut Geld über das Internet verdienen kannst.
Aber nicht nur als Blogger sondern auch als Betreiber von zum Beispiel einer Nischenseite mit vielen Texten kannst Du über die VG Wort Geld verdienen. Wichtig ist, dass du die Kriterien erfüllst und schon kann es losgehen.

Ähnlich wie bei den Musikern die GEMA verwaltet die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) die Tantiemen aus sogenannten Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken in Deutschland. Dies gilt sowohl für schriftliche Werke wie auch für Funk und Fernsehen.

Berechtigte Personen sind Autoren und Übersetzer von sogenannten schöngeistigen und dramatischen wie auch wissenschaftlichen und journalistischen Texten. Diese muss der Urheber per Meldekarte oder per Online Verfahren bei der VG Wort angemeldet haben.

Die VG Wort wurde im Jahr 1958 auf Betreiben des damaligen Verbands deutscher Schriftsteller (VS) gegründet. Der VS war damals ein eingetragener Verein. Einer der Mitbegründer und spätere Ehrenpräsident war Georg Kahn-Ackermann.

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Welchen Zweck erfüllt die VG Wort?

Die VG Wort verwaltet für Ihre Mitglieder die Tantiemen, die für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke erhoben werden. Diese Tantiemen werden zum Beispiel als Pauschale beim Kauf eines Kopiergerätes erhoben und sind im Kaufpreis enthalten.

Damit für das Erstellen  von Fotokopien sowie das Kopieren von Audio- und Videokassetten, bei denen ja sogar jeweils Wort, Musik und Bild kopiert werden, nur eine einheitliche Abgabe notwendig ist haben sich die beteiligten Verwertungsgesellschaften (VG Wort und GEMA) auf einen speziellen Verteilungsschlüssel für erhobene Pauschalabgaben geeinigt.

Als Beispiel für eine Pauschalabgabe sind die Bibliothekstantiemen zu nennen. Weitere Pauschalabgaben sind zum Beispiel Einnahmen aus Lesezirkeln, Vergütung für die Nutzung in Pressespiegeln sowie für Nachdrucke von Schulbüchern. Der größte Teil der Abgaben erfolgt jedoch durch Geräteabgaben, die beim Kauf eines entsprechenden Gerätes fällig werden.

Die VG Wort ist ein Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, in dem sich Verlage und Autoren zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben.

Zweck der VG Wort als nicht gewinnorientiertem Verein ist es, ihm von seinen Mitgliedern und Wahrnehmungsberechtigten anvertraute Nutzungs- und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahrzunehmen

Dies bedeutet eine angemessene Vergütung für die Autoren und Verlage sicherzustellen und von denjenigen, die das geistige Eigentum anderer nutzen, zu kassieren.

Die VG Wort steht unter Staatsaufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Wer kann sich bei der VG Wort anmelden?

Wie oben bereits erwähnt, können sich Autoren und Übersetzer von sogenannten schöngeistigen und dramatischen wie auch wissenschaftlichen und journalistischen Texten. Hierzu zählen seit einigen Jahren auch Blogger und Webseitenersteller.

Außerdem können sich auch Verlage zur VG Wort anmelden. Dies ist jedoch für uns nicht relevant und wird daher hier nicht weiter beleuchtet.

Wie kann man sich zur VG Wort anmelden?

Um sich bei der VG Wort an zu melden, kannst du einfach über folgenden Link https://tom.vgwort.de/portal/login auf die Webseite der VG Wort wechseln.
Du kommst dann auf folgende Webseite (Stand: 2023)

VG Wort Anmeldebild - Hier kannst Du dich bei der VG Wort anmelden.

Danach folgt man einfach den Bildschirmanweisungen und füllt die Formular-Felder entsprechend aus. Am Ende des Anmeldungsvorganges erhältst du die Möglichkeit, die Vertragsunterlagen auszudrucken.

Dies musst du auch tun, denn diese Unterlagen müssen im Original und von dir unterschrieben an die VG Wort per Post senden. Dort werden die Unterlagen geprüft und du erhältst nach einiger Zeit die Freigabe.

Wann werden Artikel gezählt?

Sobald du angemeldet bist und deine Freigabe hast, kannst du dir sogenannte Zählmarken herunterladen und diese über ein spezielles Plug-In in deine WordPress Webseite einfügen. Du kannst dann zu jedem Beitrag entscheiden, ob dieser gezählt werden soll oder nicht.

Generell sind alle Texte mit mindestens 1.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen) meldefähig. Das sind circa 300 Wörter. Da deine Texte aus SEO-Sicht nicht weniger als 600 Wörter haben sollten, dürfte das also kein Problem darstellen.

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Wie erfolgt die Vergütung?

Es zwei Arten der Ausschüttung. Die reguläre Ausschüttung und die Sonderausschüttung.
Im Folgenden will ich beide kurz erläutern.

Die reguläre Ausschüttung:

Grundsätzlich sind alle Texte unabhängig vom Inhalt vergütungsfähig, die urheberrechtlich schutzfähig und nicht kopiergeschützt (zum Beispiel durch DRM) sind. Ob ein Text eine Kopierwahrscheinlichkeit hat, wird anhand der Anzahl der Aufrufe deines Textes festgestellt. Hierfür nutzt die VG Wort sogenannte Zählmarken, die du in deinen Artikel einfügst.

Die Gremien der VG Wort legen hierfür jedes Jahr eine Mindestanzahl an Zugriffen fest. Wird diese erreicht, kannst du den Artikel im Folgejahr zur Vergütung anmelden. Ob ein Artikel die Kriterien erfüllt und somit gemeldet werden kann, wird Autoren und Verlagen rechtzeitig mitgeteilt.

In der Regel erfolgt dies per E-Mail. Daher solltest du bei der Anmeldung auch eine E-Mail-Adresse verwenden, die du regelmäßig anrufst.

Die Sonderausschüttung:

Die Sonderausschüttung ist für Autoren, deren Verlage nicht am METIS teilnehmen. METIS steht hierbei für ein Zählverfahren für Texte im Internet.

Ein Beispiel: Du veröffentlichst einen Gastbeitrag auf einem anderen Blog. Wenn der Blog-Inhaber auch am METIS-Verfahren teilnimmt, so meldet er den Beitrag per Zählmarke und du bestätigst das und erhältst deine Vergütung (reguläre Vergütung).

Nimmt der Blog-Inhaber jedoch nicht am METIS-Verfahren teil und hat daher keine Zählmarken, so kannst du dennoch über die Sondervergütung deine Tantiemen erhalten.

Die folgende Grafik erläutert die verschiedenen Auszahlungswege recht gut.

VG Wort das METIS Verfahren grafisch dargestellt
Quelle: VG Wort

Eine komplette Beschreibung des METIS-Verfahrens für Texte im Internet findest du auf der Seite der VG Wort unter https://www.vgwort.de/auszahlungen/texte-im-internet-metis.html

Wann erfolgt die Vergütung?

Am Anfang eines jeden Jahre wirst du durch die VG Wort über die zur Meldung berechtigten Artikel informiert. Diese Meldungen müssen dann bis 31. Januar durch dich vorgenommen werden. 

Über die Höhe der Ausschüttung wird man dann etwas im Juli des Jahres informiert. Die Höhe der Ausschüttung ist natürlich schwankend. Man kann aber durchaus gute 35 – 40 EUR pro Artikel verdienen.

Die eigentliche Ausschüttung erfolgt dann meistens im September.

Fazit

Als Blogger hat man viele Möglichkeiten Geld über das Internet zu verdienen. Die VG Wort ist eine davon und dazu kann diese eine sehr lukrative und recht passive Einnahmequelle sein. 

Das Einzige, was du aktiv tun musst, sind die Artikel, die zur Meldung berechtigt sind . Je mehr Artikel du hierfür hast, desto höher ist natürlich auch deine Ausschüttung, sprich dein Verdienst. Wenn Du also einen Blog hast und entsprechend Texte verfasst, solltest du dich auf jeden Fall bei der VG Wort anmelden. Die Anmeldung ist kostenfrei.

Weitere Möglichkeiten, wie du im Internet mit deiner eigenen Webseite gut Geld verdienen kannst, habe ich dir in meinem Artikel “Wie kann man mit Affiliate Marketing starten?” zusammengetragen.

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